Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des MIB-Ingenieurbüros für Baustatik und Tragwerksplanung

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen des MIB-Ingenieurbüros für Baustatik und Tragwerksplanung (gekürzt MIB) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB's genannt). Mit der Auftragserteilung an das MIB gelten deren AGB's als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird.

Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn das MIB diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von dem MIB ausdrücklich widersprochen.

Änderungen der AGB's werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.

2. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt

2.1 Preise

Es gelten die jeweils aktuellen Preise der jeweils geltenden Preislisten bzw. des entsprechenden Angebots vom MIB bei Vertragsabschluss. Die Versandkosten (Kopien, Verpackung und Transport) können extra berechnet werden. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.

2.2 Auftragserteilung

Der Auftrag ist erteilt, wenn der AG das Angebot von ihm unterschrieben zurücksendet oder am Telefon mündlich erteilt oder eine Anzahlung geleistet wurde. Bei mündlicher Auftragserteilung wird die Bestellung mit der E-Mail dokumentiert und zur Bestätigung an den AG zugesendet.

2.3 Anzahlung

Vor Beginn der Leistung leistet der Auftraggeber im Voraus auf Aufforderung 50% bzw. 70% der im Angebot vereinbarten Summe. Nach Erstellung und Lieferung der Leistung wird an den AG eine Schlussrechnung versendet.

2.4 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.5 Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.6 Eigentumsvorbehalt

Das MIB-Ingenieurbüro behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten statischen Berechnungen und Zeichnungen sowie Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüchen gegen den Auftraggeber vor.

3. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln

3.1 Haftung

Das MIB erbringt ihre Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Das MIB haftet bei Vorliegen eines Mangels – sofern technisch möglich – durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung.

3.2 Minderung und Rücktritt

Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß Abschnitt 3.1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist.

3.3 Geltendmachung

Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.

4. Haftung und Schadenersatz

4.1 Unbeschränkte Haftung

Das MIB haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen einer Garantie, bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet das MIB, sofern Auftraggeber ein anderes Unternehmen ist:

  • bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist.
  • bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Satz 4.1.a fallen, der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

4.2 Anwendungsbereich

Die Vorschriften des Abschnitts 4.1 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

4.3 Haftung der Erfüllungsgehilfen

Eine etwaige persönliche gleich aus welchem Rechtsgrund beruhende Haftung der Erfüllungsgehilfen des MIB gegenüber dem Auftraggeber ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.

4.4 Verzögerungsschaden

Im Falle des Verzuges haftet das MIB für den Verzögerungsschaden nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für die Leistung, mit der die MIB im Verzug ist, es sei denn es war ein absolutes Fixgeschäft vereinbart.

5. Verjährung

Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche aus Lieferungen und Leistungen das MIB an andere Unternehmen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

6. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen

6.1 Urheberrecht

Die MIB behält sich an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrages gefertigtes Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

6.2 Veröffentlichung

Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten und von Dienstleistungsmarken des MIB zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des MIB. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung erfolgende werbende Verwendung des Namens/der Firma des MIB in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten.

7. Schlussbestimmungen

7.1 § 13 Abs. 5 UStG

Die Schlussrechnung wird nach der Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. Lieferung ausgestellt. Der Leistungsempfänger hat die ausgewiesene Steuer nach § 13 Abs. 5 UStG zu leisten.

7.2 Rechtsübertragung

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit dem MIB bedürfen der vorherigen Einwilligung vom MIB.

7.3 Gerichtsstand

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz des MIB Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Stuttgart/Waiblingen.

7.4 Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem MIB und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.

8. Bankverbindungen

Sämtliche Geschäftsüberweisungen werden auf die unten angegebene Bankverbindung getätigt:

Kreissparkasse Waiblingen

IBAN: DE23 6025 0010 0015 1748 11

BIC: SOLADES1WBN

agb.section8.tax

Umst DE 242 010 902

Fragen zu unseren AGB?

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon

+49 177 9398615

E-Mail

info@mib-baustatik.de

MIB Ingenieurbüro - Baustatik, Tragwerksplanung und Energieberatung in Waiblingen